11.11.2011. Erst im vergangenen Jahr hat die Politik dem ORF zeitlich befristet zusätzliche Mittel aus dem Staatshaushalt in Höhe von 160 Millionen Euro genehmigt. Diese weitere Subvention war verbunden mit klaren Sparvorgaben.
Mit großer Überraschung nimmt der Verband Österreichischer Privatsender (VÖP) daher zur Kenntnis, dass sich der ORF derzeit intensiv dafür einsetzt, dass diese völlig gerechtfertigten Sparvorgaben gelockert oder gar aufgehoben werden sollen. In einer Zeit, in der in der ganzen EU über drastische Einsparungen gesprochen wird, scheint der ORF den Spargedanken abschaffen zu wollen.
Und obwohl es noch gar nicht lange her ist, dass der ORF diese zusätzliche Finanzspritze vom Staat zugesagt bekommen hat, und gleichzeitig seine Werbemöglichkeiten ausgeweitet wurden, fordert der ORF schon wieder eine Erhöhung der Gebühren unter dem Titel Inflationsausgleich. Angesicht einer drohenden erneuten Wirtschaftskrise wäre der Wettbewerb damit in extremer Gefahr.
Aus Gründen eines sauberen und fairen Wettbewerbs kann es daher keine Erhöhung der Einnahmen des ORF aus Programmentgelten geben! Zuvor müssen erst die Vermarktungsmöglichkeiten des ORF gesetzlich deutlich einschränkt werden, hält der VÖP ganz klar fest. Dies könnte etwa durch ein Verbot von Product Placement oder Sponsoring, eine Streichung des Durchrechnungszeitraums bei der Einhaltung der täglichen TV-Werbezeitgrenzen, oder Einschränkungen bei der Werbung im Hauptabendprogramm erfolgen.
„Dies würde auch dem europäischen Trend entsprechen: Öffentlich-rechtliche Sender werden immer stärker in ihrer Vermarktung beschränkt, um sie von der Werbewirtschaft unabhängig zu machen.“, so Dr. Klaus Schweighofer, Vorstandsvorsitzender des VÖP und Vorstand der Styria Media Group. „Alles andere wäre wie eine Geisterfahrt Österreichs in der EU.“
Zur gleichen Zeit wurde übrigens bekannt, dass die Gehälter des neuen ORF-Managements um 10% erhöht wurden. Angesichts des Widerstands gegen die notwendigen Sparvorgaben erscheint dies aus Sicht des VÖP geradezu wie eine Frotzelei des Gebühren- und Steuerzahlers.