16.12.2008. Der Bundeskommunikationssenat hat in einer seiner jüngsten Entscheidungen festgestellt, dass der ORF in seinen Regionalprogrammen zahlreiche Werbeverstöße begangen hat. Der Verband Österreichischer Privatsender
fordert daher die Regierung erneut dazu auf, geeignete Sanktionsmöglichkeiten im ORF-Gesetz vorzusehen.
Dazu Christian Stögmüller, Vorsitzender des VÖP und Geschäftsführer von Life Radio: „Seit Jahren beobachten wir, dass der ORF die Werberegelungen immer wieder missachtet. Das Perfide dabei ist, dass er nicht mal wirklich mit einer Strafe rechnen muss! Uns Privatsendern droht bei mehrmaligen Gesetzesverstößen der Lizenzentzug. Der ORF hingegen muss nicht mal ernsthaft mit einer Geldstrafe rechnen! Dass es da kaum zu erwarten ist, dass sich der ORF bei der Werbung an die gesetzlichen Spielregeln hält, liegt auf der Hand. Aber so ein Gesetzesverstoß ist kein Kavaliersdelikt! Der ORF bereichert sich dadurch auf Kosten von uns Privatsendern!“
Umso wichtiger ist es, so der VÖP, dass geeignete Sanktionsmechanismen im ORF-Gesetz verankert werden. Dazu Corinna Drumm, Vorstandsmitglied des VÖP und Geschäftsführerin von Sat.1 Österreich: “Bereits seit langem fordern wir, dass der ORF jene Werbegelder, die er gesetzeswidrig erlangt, zurückgeben muss. Diese könnten dann zur Finanzierung der RTR-GmbH verwendet werden. Dadurch kämen sie der gesamten Rundfunkbranche wieder zugute. Darüber hinaus haben wir vorgeschlagen, den Strafrahmen bei Gesetzesübertretungen des ORF deutlich auszuweiten. Dadurch wird ein Gesetzesverstoß von vorne herein so unattraktiv, dass eher mit der Einhaltung der Gesetze zu rechnen wäre.“
Martin Blank, stellvertretender Vorsitzender des VÖP und Geschäftsführer von PULS 4, stellt klar: „Die fehlende Gesetzestreue des ORF im Werbebereich – dutzendfach belegt durch den Bundeskommunikationssenat – ist eine Zumutung für alle anderen Marktteilnehmer. Umso schlimmer ist dies angesichts der Tatsache, dass der ORF einen öffentlich-rechtlichen Auftrag hat und dafür auch eine ansehnliche Summe an Gebühren – nämlich über eine halbe Milliarde Euro! – erhält. Die Politik muss endlich die Augen öffnen und reagieren!“
Der VÖP macht seit Jahren immer wieder deutlich, dass der Wettbewerb auf dem österreichischen Rundfunkmarkt durch die Privilegierung des ORF stark verzerrt ist. Daher fordert der VÖP auch – zusätzlich zu den oben angeführten schärferen Sanktionen für den ORF – weitere Einschränkungen des gebührenfinanzierten Mitbewerbers, allen voran:
- Abschaffung des Durchrechnungszeitraums für Werbezeitüberschreitungen: Derzeit darf der ORF das tägliche Werbezeitenlimit um 20% überschreiten, sofern es im Durchschnitt über 365 Tage eingehalten wird. Da diese Bestimmung niemals kontrolliert werden kann, fordert der VÖP, diese Überschreitung gänzlich abzuschaffen oder den Durchrechnungszeitraum zumindest auf ein überprüfbares Maß (z.B. eine Woche) zu reduzieren.
- Ausnahmsloses Verbot von Product Placement in Sendungen und Programmen des ORF: Dadurch soll insbesondere die Unabhängigkeit des ORF von der Werbewirtschaft und ein bestimmtes Qualitätsniveau der Programme und Sendungen des ORF gewährleistet werden.
Außerdem verweist der VÖP erneut auf seine dringende Forderung nach einer Medienförderung für 2009. „Ohne die steht das duale System in Österreich ganz bedrohlich auf der Kippe – vor allem im Krisenjahr 2009!“ warnt Christian Stögmüller eindringlich.