09.12.2020. In der Debatte um die Urheberrechtsgesetz-Novelle 2021 setzt sich die breit aufgestellte Interessensgemeinschaft der österreichischen Kreativ- und Medienwirtschaft für eine Reform des österreichischen Urheberrechts durch eine textgenaue Umsetzung der EU-Copyright-Richtlinie ein. Wesentliche Ziele sind das Schließen der sog. Wertschöpfungslücke am Online-Markt, ein ausgewogenes und praxistaugliches Urhebervertragsrechts sowie das Respektieren von Grundrechten.
Nach jahrelangem Tauziehen um die zeitgemäße Anpassung des Urheberrechts an die Herausforderungen der Digitalisierung auf EU-Ebene geht es nun um die Umsetzung der EU-Copyright-Richtlinie in Österreich. Bei der Urheberrechtsgesetz-Novelle 2021 steht die Zukunft der österreichischen Kreativwirtschaft auf dem Spiel. Aufgrund der richtungweisenden Bedeutung dieser Reform hat sich mit der Allianz Zukunft Kreativwirtschaft die breit aufgestellte Interessensgemeinschaft der österreichischen Kreativ- und Medienwirtschaft gebildet, um einen sachlichen Dialog im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zu fördern und den heimischen Produktions- und Kreativstandort zu sichern.
Schließen der „Wertschöpfungslücke“ durch textgenaue Umsetzung von Art. 17 der Copyright-Richtlinie
Eines der zentralen Themen der EU-weiten Anpassung des Urheberrechts an die neuen Herausforderungen des Digital- und Onlinemarktes war das Schließen der „Wertschöpfungslücke“. Diese entsteht durch das unkontrollierte Angebot von Inhalten durch marktmächtige Internetplattformen, ohne dabei die Rechteinhaber an den hohen wirtschaftlichen Erträgen teilhaben zu lassen. „Vor allem die urheberrechtliche Verantwortung der großen Online-Plattformen wie YouTube & Co wurde besonders intensiv und bis in jedes Detail diskutiert. Ein neuerliches Aufrollen desselben Themas mit denselben Argumenten – jetzt eben auf nationaler Ebene – hat wenig Sinn. Der mühsam erreichte europäische Kompromiss sollte nun im Sinne einer EU-weiten Harmonisierung ohne nationale Alleingänge möglichst nahe am Richtlinientext umgesetzt werden.“, so Franz Medwenitsch, Geschäftsführer des Verbands der österreichischen Musikwirtschaft.
Keine Überregulierung beim Urhebervertragsrecht – es braucht eine auch für die Produzenten und Verlage faire und praxistaugliche Balance des Gesamtsystems
Aufgabe des Urhebervertragsrechts (Art 18-23 der Copyright-Richtlinie) ist ein fairer Interessenausgleich zwischen Kreativen und Kreativwirtschaft. Künstlerinnen und Künstler sollen fair vergütet werden – gleichzeitig müssen auch die Produzentinnen und Produzenten und die Verlage eine faire Chance auf einen angemessenen Unternehmerlohn und die Refinanzierung ihrer Investitionen haben, denn sie tragen das wirtschaftliche Risiko der Produktionen und schaffen hochwertige Arbeitsplätze. Das österreichische Urheberrechtsgesetz in seiner heutigen Fassung bietet diese gute Balance, die im Rahmen der Urheberrechtsgesetz-Novelle 2021 nicht gekippt werden darf. „Eine faire und angemessene Vergütung der UrheberInnen steht für uns außer Frage und ist auch Kern der aktuellen Rechtslage. Die österreichische Tradition des Urhebervertragsrechts sollte weiterentwickelt und um die Erfordernisse der EU-Copyright-Richtlinie ergänzt werden. Wir sind aber gegen eine über die Richtlinienumsetzung hinausschießende radikale Neufassung des Urhebervertragsrechts, wie das von einigen gefordert wird. Bei der Umsetzung muss außerdem darauf geachtet werden, die Bürokratie für alle Beteiligten gering zu halten. Die Kreativwirtschaft soll sich auf die Schaffung und Vermarktung von Inhalten konzentrieren können.„, erklärt Corinna Drumm, Geschäftsführerin des Verbands österreichischer Privatsender, den Standpunkt der Allianz Zukunft Kreativwirtschaft.
Auch der ORF spricht sich für Planungssicherheit und Vertragsfreiheit in einem sicheren gesetzlichen Rahmen aus: „Im Sinne der Praxistauglichkeit dürfen Forderungen, die die Planbarkeit, Rechtssicherheit und Verwertung von Produktionen erschweren, keinen Eingang ins Urhebervertragsrecht finden. Der ORF als verlässlicher Partner der Kreativen spricht sich klar gegen jedes Gold-Plating aus.„, ergänzt Christine Lackner, Leiterin Public Affairs ORF.
Seitens der Filmwirtschaft betont Markus Deutsch, Fachverbandsgeschäftsführer in der Wirtschaftskammer Österreich: „Die Corona Krise trifft die Kulturbranche existentiell. Die faire und wirtschaftlich angemessene Abgeltung der Leistungen, einschließlich Rechteabgeltung, aller an der Filmherstellung Mitwirkenden – unter anderem zwischen den Sozialpartnern – wurde im Rahmen des Film-Kollektivvertrages über Jahrzehnte immer wieder ausgewogen weiterentwickelt.„, und fordert somit weiterhin ein Fair Play für alle Beteiligten ein.
Respektieren der Grundrechte für ein freies und gerechteres Internet
Die in der EU geltenden Grundrechte, wie etwa Meinungsfreiheit, Datenschutz und der Schutz des geistigen Eigentums, müssen bei der Urheberrechtsreform respektiert werden. Das Internet soll frei bleiben und es muss gerechter werden.
Über die Allianz Zukunft Kreativwirtschaft
Die Allianz Zukunft Kreativwirtschaft wurde 2020 anlässlich der zukunftsweisenden Debatte um die Urheberrechtsgesetz-Novelle 2021 als breit aufgestellte Interessensgemeinschaft der Film-, Musik-, Kino-, Buch-, Verlags- und Medienwirtschaft, den Telekommunikationsunternehmen, den österreichischen Privatsendern und dem ORF gegründet. Die Plattform bildet die österreichische Kreativwirtschaft ab und setzt sich in der Debatte um die Gesetzesnovelle für eine textgenaue Reform des Urheberrechts im Sinne der EU-Copyright-Richtlinie, das effiziente Schließen der Wertschöpfungslücke am Online-Markt, ein ausgewogenes und praxistaugliches Urhebervertragsrecht und das Respektieren von Grundrechten ein. Mehr Informationen unter www.allianz-zukunft-kreativwirtschaft.at.