15.10.2020. Das Justizministerium hat im September einen Entwurf des Hass-im-Netz-Bekämpfungs-Gesetzes zur Begutachtung veröffentlicht. Ziel ist es, bei Verletzung von Persönlichkeitsrechten insbesondere auf Social Media Plattformen einen besseren Rechtsschutz von Betroffenen sicherzustellen.
Der Verband österreichischer Privatsender begrüßt die Gesetzesinitiative der Bundesregierung. Die geplanten Änderungen werden nach Einschätzung des VÖP fur eine deutliche Verbesserung der Rechtsposition von Betroffenen sorgen, in deren Persönlichkeitsrechte durch Online-Veröffentlichungen in rechtswidriger Weise eingegriffen wird. Die Stellungnahme des VÖP beschränkt sich daher auf einige wenige Punkte und machen Anregungen, wie die gesetzlichen Änderungen noch wirksamer gestaltet werden könnten.
Aus Sicht der VÖP ist es insbesondere wichtig, dass die geplanten Gesetzesänderungen zu keiner unverhältnismäßigen Einschränkung von Kommunikations-, Meinungs- und Medienfreiheiten führen dürfen. Es bedarf daher überall dort, wo in die Berichterstattungs- und Informationsfreiheiten von Medien eingegriffen wird, einer sorgfältigen Abwägung der Interessen der Öffentlichkeit bzw. der Gesellschaft im Verhältnis zu den Interessen des (im Einzelfall) Betroffenen. Weitere Punkte werden in der Stellungnahme ausgeführt.
> Download: Stellungnahme des VÖP zum Entwurf des Hass-im-Netz-Bekämpfungs-Gesetzes