17.11.2009. Wie berichtet haben sich die Koalitionspartner auf eine zusätzliche staatliche Beihilfe für den ORF geeinigt. Der VÖP fordert in diesem Zusammenhang eine Erhöhung des Privatrundfunkfonds in gleichem Ausmaß.
Die Finanzhilfe für den ORF wird als „Restrukturierungshilfe“ bezeichnet und soll dem ORF Gebührenbefreiungen in Höhe von insgesamt 160 Millionen Euro über die nächsten vier Jahre hinweg abgelten.
Wenngleich es grundsätzlich erfreulich ist, dass in schwierigen Zeiten wie diesen im Bundeshaushalt weitere Mittel zur Förderung der Rundfunkbranche dotiert werden, so ist es doch strikt abzulehnen, dass diese Finanzmittel offenbar nur dem ORF zukommen sollen.
Da sich die Privatsender vom Ziel eines fairen Wettbewerbs zwischen öffentlich-rechtlichem und privaten Rundfunkveranstaltern noch weit entfernt sehen, fordern sie mit allem Nachdruck, weitere Wettbewerbsverzerrungen zu verhindern und diese zusätzlichen Haushaltsmittel zu gleichen Teilen für die Förderung des ORF und des privaten Sektors zu verwenden, indem der 2009 beschlossene „Fonds zur Förderung des privaten Rundfunks“ um eben jenen Betrag erhöht wird, der dem ORF zufließen soll. Für das Jahr 2010 wären das 50 Millionen Euro.
Analog zur geplanten Zweckwidmung der Gelder für den ORF wären somit auch die Gelder für die privaten Rundfunkveranstalter zweckgewidmet und kämen damit dem Ziel eines dualen Rundfunkmarkts entgegen, das im Entwurf der Förderrichtlinien definiert ist, nämlich der „Förderung des österreichischen dualen Rundfunksystems, der Vielfalt des privaten, hierbei auch des lokalen und regionalen Programmangebots innerhalb der österreichischen Medienlandschaft sowie der Unterstützung der Erbringung eines vielfältigen und hochwertigen Programmangebots, welches insbesondere einen Beitrag zur Förderung der österreichischen Kultur, der kulturellen Vielfalt, des österreichischen und europäischen Bewusstseins sowie der Information und Bildung der Bevölkerung leistet“.
Der vielfach postulierte Restrukturierungsbedarf des ORF ist zwar – vermutlich – gegeben, jedoch stehen auch die privaten Rundfunkveranstalter aufgrund der äußerst schwierigen wirtschaftlichen Situation vor großen Herausforderungen, denen mit teilweise enormem Restrukturierungsaufwand seitens der Privatsender begegnet werden muss. Im Gegensatz zum ORF trifft die Wirtschaftskrise die Privatsender in vollem Ausmaß, denn diese verfügen über keine sicheren Gebühren. Die Umsatzgrundlagen der privaten Veranstalter sind dadurch in deutlich höherem Ausmaß bedroht als die des ORF, der sich zum Großteil aus krisenfesten Gebühren finanzieren kann. Im privaten Rundfunkbereich müssen daher bereits seit Ende 2008 Einsparungen im zweistelligen Prozentbereich umgesetzt werden. Die kolportierten Einsparungspläne des ORF bewegen sich dagegen nur im mittleren einstelligen Prozentbereich.
Eine staatliche Beihilfe mit dem Ziel einer „Restrukturierungshilfe“ ist somit auf jeden Fall für beide Bereiche des Rundfunkmarkts geboten. Eine Förderung nur dieses einen, ohnehin privilegierten Marktteilnehmers, würde aus Sicht des Verbands Österreichischer Privatsender nicht nur die Schieflage des dualen Systems in Österreich weiter verstärken und damit die Lebensgrundlage der Privatsender bedrohen, sondern wäre ein medienpolitisches Armutszeugnis.
Der Verband Österreichischer Privatsender hält der Vollständigkeit halber auch noch einmal fest, dass es unter keinen Umständen zu weiteren Erleichterungen für den ORF auf dem Werbemarkt kommen darf. Keinesfalls dürfen werbliche Möglichkeiten des ORF ausgeweitet werden, etwa in Form von Erweiterungen der Werbezeitenkontingente. Es muss im Gegenteil der in § 13 (7) ORF-G vorgesehene Durchrechnungszeitraum für Überschreitungen der gesetzlich verankerten Werbezeitgrenzen gänzlich abgeschafft werden, um die Überwachung dieser Werbezeitgrenzen überhaupt möglich zu machen und ihre Einhaltung sicher zu stellen.
Auch im Bereich Product Placement ist genau darauf zu achten, dass es zu keiner Liberalisierung „durch die Hintertür“ kommt: Bei der Umsetzung der EU-Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD) muss dafür Sorge getragen werden, dass die Regelungen für Product Placement nicht unverändert für den ORF umgesetzt werden. Bereits jetzt genießt der ORF im internationalen Vergleich mit anderen öffentlich-rechtlichen Sendern weitgehende Freiheiten in der Integration und damit Vermarktung von Product Placement in seinen Programmen. Eine unreflektierte Umsetzung lediglich der Mindestvorschriften der AVMD für Product Placement wäre eine Liberalisierung der Regelungen für den ORF und damit eine weitere Verzerrung des Wettbewerbs zwischen ORF und privaten Anbietern in Österreich.
Zusammenfassend fordert der Verband Österreichischer Privatsender daher dringend die Umsetzung folgender Punkte:
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Wenn es eine Abgeltung der Gebührenbefreiungen für den ORF geben soll, so muss der Privatrundfunkfonds in gleichem Ausmaß aufgestockt werden.
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Keinesfalls darf es zu weiteren Werbeerleichterungen für den ORF kommen, etwa im Bereich Werbezeitenkontingente oder Product Placement. Es ist im Gegenteil der Durchrechnungszeitraum für Werbezeitüberschreitungen abzuschaffen, um die Einhaltung der Grenzen sicher zu stellen.