24.04.2013. Der heute ergangene Bescheid des Bundeskommunikationssenats bestätigt den Verband Österreichischer Privatsender (VÖP) in seiner im September 2011 eingebrachten Beschwerde.
Der VÖP hatte mittels einer quantitativen Analyse aufgezeigt, dass das Fernsehprogramm des ORF nicht die vom Gesetz geforderte Ausgewogenheit aufwies. Die KommAustria hatte diesen Vorwurf in erster Instanz bestätigt. Auch der Bundeskommunikationssenat als zweite Instanz hat dies nun für den Zeitraum Januar bis August 2011 bestätigt. Damit liegt eine Verletzung des öffentlich-rechtlichen Kernauftrags vor.
Der Bundeskommunikationssenat hat dem ORF daher aufgetragen, Folgendes zu verlesen:
Der Bundeskommunikationssenat hat aufgrund einer Beschwerde privater Fernsehveranstalter festgestellt: Der ORF hat von Jänner bis August 2011 in seinem Gesamtprogramm kein angemessenes Verhältnis von Information, Kultur, Unterhaltung und Sport eingehalten, sondern überproportional viel Unterhaltung gesendet. Dadurch hat der ORF gegen seinen öffentlich-rechtlichen Kernauftrag verstoßen.
Dadurch hat der Bundeskommunikationssenat auch bestätigt, dass ein wesentlicher Teil der für den betreffenden Zeitraum vereinnahmten Gebührengelder offensichtlich gesetzeswidrig eingesetzt wurde.
Weitere Informationen werden nach genauer Prüfung des Bescheids folgen.