4.3.2019. Die Bundesregierung hat heute ihr „Digitalsteuerpaket“ vorgestellt. Dieses beinhaltet u.a. eine zusätzliche Steuer für digitale Großkonzerne und die Stärkung des österreichischen Medienstandorts. Der VÖP begrüßt diese Initiative. „Nach dem Scheitern der Bemühungen um eine EU-Digitalsteuer setzt die Bundesregierung mit dieser österreichischen Lösung einen wichtigen Schritt in Richtung Wettbewerbsfairness.“, so Corinna Drumm, Geschäftsführerin des VÖP. „Unternehmen wie YouTube oder Facebook ziehen laufend mehr Geld aus Österreich ab, ohne hierzulande einen Beitrag zur Wertschöpfung zu leisten, Arbeitsplätze zu schaffen oder sich auch nur an vergleichbare Spielregeln zu halten. Dies führte bisher zu einem eklatanten Wettbewerbsnachteil für österreichische Unternehmen. Die Maßnahme der österreichischen Bundesregierung gleicht die bestehende Wettbewerbsverzerrung nun zumindest zum Teil aus. Dem Finanzminister ist für sein rasches und umsichtiges Vorgehen ganz besonders zu danken.“
Aus Sicht der VÖP wäre allerdings eine Grenze für in Österreich erwirtschaftete Digitalumsätze in Höhe von 50 Millionen Euro (statt 25) besser geeignet, den Schutz österreichischer Standortinteressen zu gewährleisten. Zudem hatte sich der VÖP für ein Ausgleichen der innerösterreichischen Wettbewerbsverzerrung ausgesprochen, indem die „klassische“ Werbeabgabe entweder gestrichen oder für alle Werbemedien gleichermaßen gelten sollte.
Die Zweckwidmung von zumindest 15 Millionen Euro aus den Digitalsteuereinnahmen sollte aus Sicht des VÖP insbesondere der digitalen Medienstandortentwicklung dienen und digitale Forschungs- und Entwicklungsprojekte der österreichischen Medien und digitale Infrastrukturen und Plattformen für österreichische Medien fördern. „Die Förderung der digitalen Zukunft des Medienstandorts Österreichs ist ein enorm wichtiges Ziel.“, so Drumm. „Neben der Absicherung der österreichischen Medien sollten aber zudem österreichischer Qualitätsinhalte, die durch private Radio- und TV-Veranstalter bereitgestellt werden, durch höhere Förderungen aufgewertet werden.“
Neben der steuerlichen Ungleichbehandlung bestehen für österreichische Medienhäuser aus Sicht des VÖP noch weitere gravierende Wettbewerbsnachteile gegenüber den großen Online-Plattformen, etwa im Bereich des Konsumenten- und Jugendschutzes, der Inhalte- und Werberegulierung, des Urheberrechts oder des Datenschutzes. „Die Plattformen müssen dazu gezwungen werden, mehr Verantwortung für ihr Tun zu übernehmen.“, so Drumm. „Die von Bundesminister Blümel wiederholt angesprochene Reform der E-Commerce-Richtlinie, die Online-Plattformen weitgehend von der Haftung befreit, ist dringend notwendig.“