15.09.2009. Die privaten TV-Sender in Österreich geben in bemerkenswerter Einigkeit ein klares Bekenntnis für den Schutz von Minderjährigen ab und erklären sich freiwillig bereit, in Zukunft auf Unterbrecherwerbung in ihrem Kinderprogramm zu verzichten.

Dazu Staatssekretär Dr. Josef Ostermayer: „Diese Maßnahme verdient Dank und Respekt“. Unter Federführung des Verbands Österreichischer Privatsender (VÖP) und des Fachverbands der Telekommunikations- und Rundfunkunternehmungen der Wirtschaftskammer Österreich haben sich sowohl die beiden Verbände als auch insgesamt 14 TV-Veranstalter klar zum Jugendschutz im Kinderprogramm bekannt und eine entsprechende Erklärung unterzeichnet.

Sowohl den Verbänden als auch den Sendern ist es wichtig, zu betonen, dass sie funktionierenden Selbstregulierungsmechanismen im Vergleich zur gesetzlichen Regulierung privatwirtschaftlicher Märkte klar den Vorrang einräumen. Im Falle freiwilliger Selbstbeschränkungen muss jedoch gleichzeitig angestrebt werden, die Rahmenbedingungen so weit wie möglich zu liberalisieren.

Dr. Josef Ostermayer, Staatssekretär im Bundeskanzleramt und für Medienfragen zuständig, begrüßt diese Initiative ausdrücklich: „Gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten, die private Medien besonders treffen, ist es ein positives Zeichen, wenn sich die privaten TV-Sender zu einer gesellschaftlichen Verantwortung für die Kinder in unserer Gesellschaft bekennen. Ich freue mich über diesen Schritt und spreche den Sendern hiermit meinen Dank und Respekt aus.“

Martin Blank, VÖP TV-Vorsitzender und Geschäftsführer von PULS 4, ergänzt: „Natürlich sind wir uns als Privatsender der gesellschaftlichen Verantwortung bewusst und nehmen sie auch gern wahr. Eine Selbstregulierung macht aber nur dann Sinn, wenn der Wettbewerb zwischen öffentlich-rechtlichen Sender und Privaten fair ist. Das ist in Österreich ja nicht der Fall. Insofern ist unser Schritt zur Selbstregulierung ganz klar verknüpft mit der Forderung nach mehr Wettbewerbsbeschränkungen für den öffentlich-rechtlichen Sender.“

René Tritscher, Geschäftsführer der Fachverbands Telekom / Rundfunk der WKÖ: „Mit der Selbstverpflichtungserklärung hat die Privat-TV-Branche bewiesen, dass der in der EU-Mediendiensterichtlinie verankerte Gedanke des Vorrangs der Selbstregulierung vor gesetzlichen Werbebeschränkungen absolut gerechtfertigt ist.“

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