07.09.2020. Die Umsetzung der EU-Urheberrechtsrichtlinie in österreichisches Recht darf die österreichische Kreativwirtschaft nicht gefährden. Dieses Ziel verfolgt die neue „Allianz Zukunft Kreativwirtschaft“. Österreich versteht sich als Kulturland und wird auch international als Land mit einer regen und vielfältigen Kulturszene wahrgenommen. Kultur ist nicht nur ein unverzichtbarer Identifikationsfaktor, Kultur ist gleichermaßen auch ein signifikanter Wirtschaftsfaktor.
Die österreichische Kreativwirtschaft stellt die ökonomische Infrastruktur für die heimischen Kunstschaffenden bereit, investiert in Produktionen und nimmt in unserer Volkswirtschaft einen bedeutenden Platz ein. Ihr gehören zigtausende Kreative, ausübende Künstlerinnen und Künstler, Verlage, Filmproduzentinnen und Filmproduzenten, Musiklabels, Tonstudios, Medienunternehmen, Vertriebsfirmen, Handelsbetriebe, digitale Distributionsplattformen und vieles andere mehr an. Die österreichische Kreativwirtschaft sichert knapp 300.000 Arbeitsplätze in Österreich und löst mittel- und unmittelbar einen beachtlichen Produktionswert von 34,12 Milliarden Euro pro Jahr aus.
Ihr rechtliches und wirtschaftliches Fundament ist das Urheberrecht. Mit der aktuell im Justizministerium vorbereiteten Urheberrechtsgesetz-Novelle 2021 kommt es zu einer entscheidenden Weichenstellung im österreichischen Urheberrecht. Es gilt, die EU Copyright-Richtlinie, um die auf europäischer Ebene heftig gerungen wurde, in Österreich umzusetzen und das Urheberrecht an die heutigen Herausforderungen der Informationsgesellschaft und der digitalen Ökonomie anzupassen.
Die Zukunft der Kreativwirtschaft steht dabei auf dem Spiel. Deshalb haben die Film-, Musik-, Kino-, Buch-, Verlags- und Medienwirtschaft, die Telekommunikationsunternehmen, der ORF und der Verband Österreichischer Privatsender die „Allianz Zukunft Kreativwirtschaft“ gegründet. Die beiden wesentlichen Forderungen der Allianz konzentrieren sich auf das Urhebervertragsrecht und das Schließen der „Wertschöpfungslücke“.
- Beim Urhebervertragsrecht (Art. 18-23 der Richtlinie) ist auf die Balance des Gesamtsystems zu achten. Künstlerinnen und Künstler sollen fair vergütet werden, und gleichzeitig müssen die Produzentinnen und Produzenten eine faire Chance auf Einnahmen haben, denn sie tragen das wirtschaftliche Risiko der Produktionen. Die EU-Urheberrechtsrichtlinie sollte daher möglichst nahe am Richtlinientext umgesetzt werden – nicht weniger, aber auch nicht mehr.
- Das zweite Anliegen der Allianz ist das Schließen der „Wertschöpfungslücke“ durch eine textgenaue Umsetzung von Art. 17 der Richtlinie. Die marktmächtigen Internet-Plattformen – wie Facebook, YouTube, Google & Co – müssen verpflichtet werden, die urheberrechtliche Verantwortung für den Content auf ihren Plattformen zu übernehmen.