30.06.2014. Der ORF hat unlängst Angebotskonzepte für die geplanten Projekte „radiothek.orf.at“ sowie „Ö3 Live/Visual“ veröffentlicht, um sie im nachfolgenden Auftragsvorprüfungsverfahren von der KommAustria genehmigen zu lassen.

Beide Angebote sind aus Sicht der Verbands Österreichischer Privatsender (VÖP) jedoch nicht genehmigungsfähig, wie der Verband in seinen heutigen Stellungnahmen (ORF-radiothek und Ö3 Live / Visual) gegenüber dem ORF dargelegt hat.

Die vom ORF vorgeschlagene Ergänzung von oe3.ORF.at um einen Videostream des laufenden Ö3-Programms („Ö3 Live / Visual“) würde im Ergebnis ein – online zur Verfügung gestelltes – Musikfernsehprogramm mit österreichspezifischer Information und Unterhaltungselementen bedeuten. Dem ORF ist es jedoch laut Gesetz untersagt, ein zusätzliches Fernsehprogramm zu veranstalten. Die vom ORF vorgeschlagene Online-Plattform „radiothek.orf.at“ würde eine unkontrollierbare Erweiterung des Hörfunkangebots des ORF bedeuten, indem etwa eigene Schwerpunkte oder Channels erzeugt werden könnten.

Beide Angebote würden die marktbeherrschende Stellung des ORF sowohl am Hörermarkt, als auch am Radiowerbemarkt noch weiter verstärken. Dieser Ausbau der Marktposition soll weitgehend gebührenfinanziert erfolgen. Privatsendern wäre es mangels vergleichbarer Förderungen hingegen unmöglich, ein gleichwertiges Angebot bereitzustellen, wodurch deren Marktposition erheblich verschlechtert würde.

Beide Angebote – „Ö3 Live / Visual“ und „radiothek.orf.at“ – hätten somit deutlich negative Konsequenzen für die Wettbewerbssituation der österreichischen Privatradiosender, denen allerdings kein nennenswerter Beitrag zur Erfüllung des öffentlich-rechtlichen Auftrags gegenüber stünde. Eine Genehmigung dieses Angebotskonzepts ist daher aus Sicht des VÖP nicht möglich.

Klaus Schweighofer, Vorstandsvorsitzender des VÖP und Vorstand der Styria Media Group, bringt es auf den Punkt: „Diese geplanten Angebote des ORF sind weitere Schritte auf seinem Weg zur Kommerzialisierung. Auch der kolportierte Wunsch des ORF, die Video-on-Demand Plattform flimmit.at zu kaufen zeigt diese Richtung deutlich auf. Aber der ORF ist ein öffentlich-rechtlicher Sender und kein rein kommerziell orientiertes Unternehmen. Derart kommerzielle und den Wettbewerb schwächende Angebote müssen dem ORF klar untersagt bleiben.“

„Der mit einer Umsatzmilliarde mit Abstand größte Medienkonzern des Landes wird zu 60% vom Staat finanziert.“, erläutert Corinna Drumm, Geschäftsführerin des VÖP, ergänzend. „Er darf daher nicht einfach ungehindert in die Geschäftsfelder von rein privatwirtschaftlich finanzierten Medienunternehmen eindringen. Als Privatsenderverband treten wir stets für Chancengleichheit und fairen Wettbewerb ein. Der Wettbewerbsvorteil des ORF aus der Gebührenfinanzierung tritt in diesem Fall besonders deutlich zu Tage, wenn der ORF Angebote, die wir uns mangels Gebühren niemals leisten könnten, bereitstellen und damit seine Marktposition ausbauen will. Dem ORF müssen hier sehr klare Grenzen gesetzt werden.“

> Download: Stellungnahmen zu ORF-radiothek und Ö3 Live / Visual