30.04.2024. Der VÖP hat heute zum vorgeschlagenen Netz- und Informationssystemsicherheitsgesetzes (NISG 2024) und zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes (TKG 2021) Stellung genommen. Das NISG 2024 soll ein hohes Sicherheitsniveau von (u.a.) öffentlichen Kommunikationsnetzen (wozu auch Rundfunknetze gehören) sicherstellen. Weiters soll auch das Telekommunikationsgesetz diesbezüglich geändert werden. Die geplante Änderung des § 44 TKG könnte jedoch zu einer Doppelstruktur, unklaren Zuständigkeiten und zu administrativem Mehraufwand für Rundfunknetzbetreiber (zu denen mglw. auch Betreiber einzelner Sendeanlagen gehören könnten) führen.
Der VÖP hat in seiner Stellungnahme festgehalten, dass das NISG 2024 das Thema Netzsicherheit in Bezug auf Rundfunk ausreichend regelt und dass die korrespondierende Bestimmung im TKG daher gestrichen oder zumindest auf die Anbieter von Telekommunikationsnetzen beschränkt werden sollte.