18.12.2013. In einem Offenen Brief wendet sich der Verband Österreichischer Privatsender an Österreichs Politik sowie die ORF-Stiftungsräte. Darin zeigt er auf, dass weitere staatliche Zuschüsse an den ORF (oft als
„Gebührenrefundierung“ tituliert) angesichts des Kaufs teurer Sportrechte nicht gerechtfertigt sind.
- Der ORF überbietet alle privaten Mitbewerber bei der UEFA Champions League mit einem Angebot weit über den marktüblichen Konditionen.
- Dieses Verhalten des ORF steht im Widerspruch zum ORF-G, das den ORF verpflichtet, die Rundfunkgebühren nicht für den Kauf von Senderechten zu überhöhten Preisen zu verwenden.
- Mit dem Kauf dieser Rechte hat der ORF bewiesen, dass er über ausreichend Mittel verfügt und weitere, als „Gebührenrefundierung“ getarnte Zuschüsse nicht notwendig sind.
- Angesichts dessen ist eine Diskussion über weitere Werbebeschränkungen für den ORF und die Höhe der Rundfunkgebühren dringend erforderlich.
Der ORF hat gerade den Zuschlag für das wichtigste Rechtepaket der UEFA Champions League für den Zeitraum Sommer 2015 bis Frühjahr 2018 bekommen, indem er alle privaten Mitbewerber mit einem Angebot überboten hat, das über den marktüblichen Konditionen lag. Damit hat er bewiesen, dass er bis 2018 über ausreichend Mittel verfügt und weitere, als „Gebührenrefundierung“ getarnte Zuschüsse nicht notwendig sind.
Der Verband Österreichischer Privatsender wendet sich daher in einem OFFENEN BRIEF an die Vertreterinnen und Vertreter der österreichischen Politik sowie an die Mitglieder des ORF-Stiftungsrats. Sie finden den Offenen Brief im Attachment. Darin weist der VÖP darauf hin, dass dieses Verhalten im Widerspruch zu der gesetzlichen Vorgabe steht, die dem ORF zufließenden Gebühren nicht für den Kauf von Senderechten zu überhöhten Preisen zu verwenden. Bewusst hat der Gesetzgeber dem ORF bei der Verwendung der Rundfunkgebühren klare Schranken gesetzt, um eine Verzerrung des Wettbewerbs mit anderen Medienunternehmen zu verhindern.
Als unmoralisch bezeichnet der VÖP die Tatsache, dass der ORF die zusätzlichen staatlichen Zuschüsse ständig weiter einfordert, obwohl er gerade Millionen in ein Programm investiert hat, das für die Erfüllung des öffentlich-rechtlichen Auftrags zweifellos nicht erforderlich ist. Den erwartbaren Vorwurf des ORF, dass die Privatsender ihn auf einen Kulturspartenkanal reduzieren wollten, lässt der VÖP nicht gelten und weist auf die – bereits behördlich festgestellte – Unausgewogenheit des ORF-Fernsehprogramms hin. Sogar trotz dieser kommerziellen Programmierung würden die Zuseherzahlen sinken, womit diese Strategie nicht nur im Hinblick auf den gesetzlichen Programmauftrag zu hinterfragen sei, sondern auch nicht den vom ORF gewünschten Erfolg zeige.
Der Privatsenderverband appelliert daher an die österreichische Politik, dem ORF angesichts dieser Entwicklungen jedenfalls keine weiteren Steuergelder, egal unter welchem Titel, zukommen zu lassen. An die Mitglieder des ORF-Stiftungsrats appelliert der VÖP, das ORF-Management zur Einhaltung seines gesetzlichen Auftrags und zur Vermeidung derartiger kommerzieller Exzesse anzuhalten.
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