02.07.2009. In den letzten 35 Jahren hat der ORF Radio- und Fernsehgeschichte geschrieben. Er hat als öffentlich-rechtliche Institution bei Sport-Übertragungen, im Bildungs- und Wissensbereich und im Kulturprogramm
im deutschen Sprachraum Maßstäbe gesetzt. Seit der Einführung von privaten Radio- und Fernsehsendern wurde der öffentlich-rechtliche Auftrag nach und nach vernachlässigt und wird heute fast ganz ignoriert.
Mit ausländischen Krimiserien, Lizenzierungen von Game-Formaten und Sternchen-Shows kämpft der ORF gegen das kommerziell orientierte und dadurch in diesem Segment angesiedelte Privatfernsehen. Das Ergebnis sind dramatische Einbrüche bei den Seherzahlen und eine wirtschaftlich bedrohliche Schieflage des ORF.
Der Verband Österreichischer Privatsender (VÖP) bekennt sich zu einem starken ORF mit einem klaren öffentlich-rechtlichen Auftrag. Damit der ORF diese Aufgabe erfüllen und die Rundfunkgebühren effizient einsetzen kann, fordert der Verband Österreichischer Privatsender von der österreichischen Medienpolitik klare Schritte:
Klare Definition des öffentlich-rechtlichen Auftrags
Um die öffentlich-rechtliche Ausrichtung zu garantieren, muss der Programmauftrag des ORF genauer definiert werden: Anspruchsvolle Inhalte müssen ausgewogen und in quantitativ gleichem Ausmaß auf jedem einzelnen Kanal des ORF angeboten werden. Die Unverwechselbarkeit zu privaten Sendern muss unbedingt sichergestellt werden. Die Programme des ORF dürfen keine Pseudo-Privatsender in öffentlich-rechtlicher Tarnung sein.
Abschaffung der Werbezeiten in der Prime Time
Der ORF darf nicht weiter gezwungen werden, den Quotenkampf mit Privatsendern zu suchen, sondern soll sich im Vergleich mit anderen öffentlich-rechtlichen Sendern wie ARD oder ZDF seiner Rolle als Qualitätsführer im Bereich Information, Bildung und Kultur widmen können. Eine größere Unabhängigkeit von der Werbewirtschaft ist dabei unverzichtbar, damit qualitätsvolles österreichisches Programm auch in der zuseherstarken Prime Time angeboten werden kann.
Verbot von Product Placement
Der hohe Glaubwürdigkeitsanspruch, dem sich ein öffentlich-rechtlicher Sender stellen muss, bedingt die klare und eindeutige Trennung zwischen Werbung und Programm. Product Placement steht im grundlegenden Widerspruch dazu. Vom bezahlten Mineralwasser bei Diskussionsrunden ist es nur ein kleiner Schritt bis zu bezahlten Diskussionsteilnehmern.
Aufhebung des Durchrechnungszeitraumes
Jeder Rundfunksender ist in seinen Werbezeiten pro Tag beschränkt. Am Ende des Tages verfallen ungenutzte Werbezeiten. Das ORF-Gesetz sieht vor, dass der ORF seine Werbezeit-Limits im Fernsehen täglich um 20 % überschreiten darf, sofern er die Beschränkungen im Jahresdurchschnitt einhält. Eine Kontrolle dieser Bestimmung ist durch die Ausdehnung auf den Jahresdurchschnitt ausgeschlossen. Daher muss der Durchrechnungszeitraum zur Gänze abgeschafft werden.
Der Verband Österreichischer Privatsender fordert ein medienpolitisches Umdenken: Zur nachhaltigen Absicherung des ORF bedarf es eines umfassenden Sanierungs- und Neustrukturierungskonzepts, das zusätzlich eine Neudefinition des öffentlich-rechtlichen Auftrages beinhaltet, um die Chance einer neuen Qualität für die Programme des ORF zu bieten.