07.12.2017. Am 21.11.2017 hat das JURI-Komitee des Parlaments einen wichtigen Schritt unternommen, um die für die österreichische Filmwirtschaft und die privaten österreichischen Medienunternehmen so wichtige territoriale Exklusivität zu schützen.
Das JURI-Komitee hat den sogenannten „Woelken-Report“ für die geplante SAT/CAB-Regulierung nur unter der Bedingung eines Kompromisses angenommen, und damit der ungezügelten Einführung des sogenannten Ursprungslandprinzips für fernsehnahe Online-Dienstleistungen eine Absage erteilt. Das Mandat für den Eintritt in die interinstitutionellen Verhandlungen wurde auf Grundlage dieses Berichts mit einer großen Mehrheit erteilt.
Am 12. Dezember 2017 stimmt nun das Plenum des Europäischen Parlaments über das Mandat des Rechtsausschusses JURI für die Trilogverhandlungen über den Vorschlag der sog. SatKab-Online-Verordnung ab. Der VÖP hat sich in einem offenen Brief zusammen mit europaweiten Vertretern der Kreativindustrie an die österreichischen Abgeordneten zum Europäischen Parlament gewandt und um deren Unterstützung gebeten.
Hintergrund zur sog. SatKab-Online-Verordnung: Die Einführung des Ursprungslandprinzips in der ursprünglichen, weitgehenden Version hätte bedeutet, dass die territoriale Exklusivität in diesem Bereich aufgehoben würde, was die Finanzierung und Verwertung von filmischen Produkten de facto erschwert bzw. verunmöglicht hätte. Eine territoriale Lizenzvergabe ist essentiell, um von verschiedenen Finanzierungspartnern angemessene Investitionen in Entwicklung, Produktion, Bewerbung und Vertrieb von hochwertigen audiovisuellen Inhalten zu erhalten und so auch europäische Koproduktionen zu ermöglichen. Aus diesem Grund haben sich die privaten Rundfunkveranstalter der Film-Allianz angeschlossen und sich für einen engen Anwendungsbereich ausgesprochen. Der nun gefundene Kompromiss – die Einschränkung des Ursprungslandprinzips auf „news and current affairs“ – scheint ein gerade noch tragbarer und unterstützenswerter Kompromiss zu sein.
Nun wird erwartet, dass der Präsident des Europäischen Parlaments ein Mandat eröffnen wird, unter Anwendung der Regel 69c Abänderungen dieses JURI-Vorschlags zu ermöglichen. Das Mandat des Europäischen Parlaments in Frage zu stellen, würde bedeuten, den JURI-Report für neue Zusätze zu öffnen und damit eine nun ausgewogene Entscheidung zu torpedieren. Die Abstimmung im JURI-Komitee ist das Ergebnis eines detaillierten und formal präzisierten Entscheidungsprozesses im Europäischen Parlament. Dieses Ergebnis sollte respektiert werden. Deshalb hat der VÖP zusammen mit seinen Allianzpartnern die Mitglieder des Europäischen Parlaments ersucht, das bereits erteilte Mandat für das Europäische Parlament nicht erneut in Frage zu stellen, sondern den nächsten Schritt im Gesetzgebungsverfahren zu gehen.