05.10.2012. Der heute ergangene Bescheid der KommAustria zur Beschwerde des VÖP zum TV-Programm des ORF hat den Vorwurf der Privatsender, dass der ORF im Zeitraum von Januar 2010 bis August 2011 kein ausgewogenes und

differenziertes Gesamtprogramm aus Information, Kultur, Unterhaltung und Sport für alle angeboten hat, bestätigt. ORF eins und ORF 2 sind nach Ansicht der KommAustria keine Vollprogramme.

Die KommAustria hat in einem aufwändigen und sehr sorgfältig geführten Verfahren darüber hinaus festgestellt, dass die vom ORF ausgestrahlten Programme ORF eins und ORF 2 die gesetzlichen Vorgaben für Vollprogramme nicht erfüllt haben. Damit hat der ORF wesentliche Bestimmungen des ORF-Gesetzes im Zusammenhang mit dem Programmauftrag verletzt. Die über Jahre hinweg geäußerte Kritik der Privatsender an der kommerziellen Programmausrichtung des ORF wurde damit eindrucksvoll bestätigt.

„Das ist die wichtigste Bestätigung der VÖP-Positionen seit Bestehen des privaten Rundfunks. Diese Entscheidung der KommAustria ist richtungsweisend für die österreichische Medienpolitik.“, kommentiert Klaus Schweighofer, Vorstand der Styria Media Group AG und Vorstandsvorsitzender des VÖP. „Sie unterstreicht unsere fortwährende Kritik: Das Programm des ORF ist zu kommerziell ausgerichtet. Der Unterhaltungsanteil überwiegt deutlich. Die tragenden Säulen öffentlich-rechtlichen Programms – Information und Kultur – werden vernachlässigt.“, so Schweighofer weiter.

„Es ist erfreulich, dass die KommAustria durch die Festlegung von Kriterien für die Vollprogramme ORF eins und ORF 2 der Auslagerung von wenig quotenstarken Inhalten in die Spartenprogramme einen Riegel vorgeschoben hat.“, ergänzt Corinna Drumm, Geschäftsführerin des VÖP. „Damit gibt es – endlich – eine für die zukünftige Programmgestaltung des ORF wesentliche Präzisierung des Programmauftrags.“

Inhaltliche Details finden sich sehr ausführlich in der heutigen Pressemeldung der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH.

Der Bescheid der KommAustria ist auf der Website der RTR-GmbH unter folgendem Link veröffentlicht.