23.01.2014. Der Streit zwischen PULS4 und dem ORF um die Ausstrahlungsrechte für die Fußball-Champions-League ist Ergebnis der generellen Schieflast zugunsten des ORF, wenn es um die Fernsehberichterstattung von
Top-Sportevents in Österreich geht. „Mit dem öffentlich-rechtlichen Auftrag lässt sich diese Vormachtstellung nicht erklären“, kommentiert dies Klaus Schweighofer, Vorstandsvorsitzender des VÖP.
Tatsächlich besitzt der ORF beinahe eine Monopolstellung für die Ausstrahlung von Sport-Großereignissen und attraktiven Sportbewerben. Mit der Erfüllung des öffentlich-rechtlichen Auftrags kann diese Ausnahmestellung nicht erklärt werden. Und auch mit höheren Kosten für Alternativprogramme nicht. Es muss wohl so sein, dass der Erwerb von Sportrechten häufig mit Geldern aus dem öffentlich-rechtlichen Bereich quersubventioniert wird – weshalb sonst gewinnt der ORF bei der Vergabe von Sportrechten (praktisch) immer?
Die Verteilung der Premium-Sportrechte für Free-TV im Jahr 2014 ist symptomatisch: Der ORF zeigt exklusiv die Großereignisse Olympische Spiele in Sotschi, Fußball-WM in Brasilien, und Schiflug WM in Harrachov, sowie die Top-Sportbewerbe Ski Weltcup, Vierschan-zentournee, Fußball-Bundesliga, UEFA-Europa-League und Formel 1. Und die Privatsender? (Noch) die Champions-League (PULS4), sowie die Eröffnungs-und Schlussfeier von Sotschi (ATV).
„Mit dem öffentlich-rechtlichen Auftrag lässt sich diese Vormachtstellung nicht erklären“, kommentiert Klaus Schweighofer, Vorstandsvorsitzender des VÖP und Vorstand der Styria Media Group, das Marktergebnis. „Zwar trifft den ORF eine Berichtspflicht auch in Bezug auf Sportereignisse, die geht aber nicht soweit, jedes Top-Sportereignis live – und noch dazu exklusiv – übertragen zu müssen. So kann der Auftrag nicht verstanden werden, denn dann würde er ja alle privaten Veranstalter von der Möglichkeit ausschließen, ebenfalls kommerziell attraktives Sportprogramm zu zeigen.“
Klaus Schweighofer weiter: „Es kann also nur kommerzielle Logik hinter diesem Verhalten stehen: Der ORF bietet, offenbar mit System, die höchsten Kaufpreise für Senderechte im Premium-Bereich. Das kann er sich nur deshalb leisten, weil die Re-Finanzierung durch Gebührenentgelte gesichert ist. Fakt ist – und ich sage das ohne jeden Zynismus: Auf Basis des momentanen ORF-Finanzierungsmechanismus wird ein allfällige Gesamtkostenunter-deckung, die sich zum Beispiel aufgrund überhöhter Lizenzkäufe ergibt, am Ende des Tages eben immer durch entsprechend nach oben angepasste Programmentgelte ausgeglichen.“
Der Ausgang des Verfahrens zwischen PULS4 und ORF kann mit Spannung erwartet werden. Nicht zuletzt wird sich daran zeigen, ob die kraft Europäischem Wettbewerbsrecht eingezogenen Sicherheitsschranken für einen verzerrungsfreien Wettbewerb zwischen öffentlich finanzierten Medienanstalten (wie dem ORF) und rein werbefinanzierten private Anbietern in der österreichischen Realität auch funktionieren. Denn einer der Grundsätze des EU-Beihilferechtes ist es, dass es dem öffentlich-rechtlichen Sender nicht gestattet ist, Gebührenentgelte dazu zu verwenden, den Markt für attraktive Programminhalte systematisch leerzukaufen.