07.04.2010. Der VÖP hat in seiner heutigen Generalversammlung mit einstimmigem Beschluss einen neuen Vorstand gewählt, der sich klar zur anstehenden Novellierung des ORF-Gesetzes äußert: „Zurück an den Start!“.
Der neu gewählte Vorstand setzt sich folgendermaßen zusammen:
Vorsitzender | Dr. Klaus Schweighofer, Antenne Steiermark |
1. stv. Vorsitzender | Mag. Markus Breitenecker, PULS 4 |
2. stv. Vorsitzender | Dr. Ludwig Bauer, ATV |
Kassierin | Dipl.Ing. Bernhard Albrecht, SAT.1 Österreich |
Schriftführer | Oliver Böhm, 88,6 |
Weitere Vorstandsmitglieder | Martin Blank, Servus TV |
Mag. Johanna Papp, Antenne Wien | |
Mag. Christian Stögmüller, Life Radio | |
Mag. Wolfgang Struber, Arabella | |
Dr. Ernst Swoboda, Kronehit |
Innerhalb des Vorstands wird Markus Breitenecker die Leitung des Board TV übernehmen, Christian Stögmüller die Leitung des Board Radio.
Der VÖP verfolgt seit Jahren das Ziel eines echten dualen Rundfunkmarkts. Faire Wettbewerbsbedingungen sind hierfür unerlässlich. Im Gegensatz dazu herrscht derzeit eine rein formalrechtliche „Alibi-Dualität„. Auch der neue Vorstand wird das Ziel eines dualen Markts konsequent weiter verfolgen.
Im Hinblick auf die derzeit anstehende Novellierung des ORF-Gesetzes kritisiert der neue Vorstand des VÖP daher den vorgeschlagenen Entwurf, der die Schieflage im Rundfunkmarkt weiter verschärft: Durch zusätzliche Gebührenmittel für den ORF in Höhe von 160 Millionen Euro in den nächsten vier Jahren wird der Wettbewerb nach Ansicht der VÖP in extremer Weise noch stärker verzerrt. Den Vorgaben der Europäischen Kommission aus dem Beihilfeverfahren wird mit diesem Gesetzesentwurf nicht ausreichend Rechnung getragen. Dies gilt insbesondere für die von der Kommission geforderte Präzisierung des öffentlich-rechtlichen Auftrags, der mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf nicht geändert wurde.
Der VÖP unterstützt daher den Vorschlag des Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Ferdinand Maier (ÖVP), den derzeit vorliegenden Gesetzesentwurf nochmals grundlegend zu überarbeiten und fordert mit aller Klarheit: „ORF-Gesetz zurück an den Start!„. Sollte der derzeit vorliegende Gesetzesentwurf dennoch beschlossen werden, ist eine neuerliche Überprüfung durch die Europäische Kommission aus Sicht des VÖP zwingend notwendig und würde umgehend eingeleitet werden.