30.06.2016. Der Verband Österreichischer Privatsender hat in einer Stellungnahmen gegenüber der Bundesregierung in Wien den Wunsch nach einer grundlegenden Reform der AVMD-Richtlinie in Erinnerung zu rufen und um Unterstützung durch
die Bundesregierung im Legislativprozess auf EU-Ebene ersucht.
Es profitierten große, global agierende Online-Medienanbieter (wie Google/YouTube und Facebook) nach wie vor von der unangepassten Sektorregulierung, der deren Online-Dienste nicht unterworfen sind. Das Missverhältnis in den zugrundeliegenden Rahmenbedingungen benachteilige Nutzer, vor allem schutzbedürftige Nutzergruppen, ebenso wie Anbieter traditioneller Mediendienste, in diesem Fall insbesondere TV-Veranstalter und Anbieter von Abrufdiensten.
Der Entwurf der EU-Kommission zur Änderung der AVMD-RL unternehme zwar einige „zaghafte“ Schritte in die richtige Richtung, sei aber „weit davon entfernt, ein einheitliches, deckungsgleiches Schutzniveau, das alle Anbieter audiovisueller Dienste in gleicher Weise gegenüber ihren Nutzern verpflichtet, herzustellen“.
Es ist allerhöchste Zeit, die Bevorzugung der dominanten (US-)Online-Diensteanbieter zu beenden, so der VÖP. Das Internet sei erwachsen geworden, und mit ihm die dominanten (Medien-)Plattformen, die mittlerweile zu den weltweit teuersten Unternehmen zählen. „Google, Facebook und Co.“ seien nicht schützenswerter als europäische Anbieter audiovisueller Dienste. Aufgrund ihrer Dominanz und ihrer Nutzerreichweite sollten sie vielmehr Gegenstand besonderer regulatorischer Aufsicht sein.
Die EU-Kommission verkennne „ganz klar das Ausmaß der Ungleichbehandlung, die Geschwindigkeit des Wandels und letztlich die dramatische Gefahr des Ausblutens einer selbständigen, unabhängigen europäischen Medienlandschaft“.
Der VÖP wendet sich daher mit der dringenden Bitte an die nationale österreichische Politik, die Unzulänglichkeiten des Kommissionsvorschlags im Europäischen Rat zu adressieren und mit aller Kraft für eine Reform einzutreten, die einen einheitlichen Rechtsrahmen für alle Anbieter audiovisueller Dienste schafft. Vordringlich wäre es, die folgenden Punkte in der AVMD-RL-Reform sicherzustellen:
- Geltung der AVMD-RL für alle audiovisuellen Dienste, und zwar in sachlicher Hinsicht sowohl für Rundfunkveranstalter, Anbieter von Abrufdiensten, Video-Sharing-Plattformen (z.B. YouTube) und Soziale Netzwerke mit audiovisuellem Angebot, als auch in räumlicher Hinsicht für alle Dienste, die sich an in der EU ansässige Personen richten,
- gleiche Regeln für alle Arten von Diensten, d.h. Angleichung der Bestimmungen zum Schutz von Nutzern ebenso wie volle Angleichung der Werbebestimmungen über alle Arten von Anbietern hinweg (wobei natürlich auch weiterhin für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in den jeweiligen
- Schaffung eines sinnvollen, für alle Anbieter audiovisueller Dienste einheitlichen Mechanismus zur Förderung der Produktion europäischer Werke.