11.10.2023. Erneut hat der Verfassungsgerichtshof (VfGH) Regelungen des ORF-Gesetzes – in diesem Fall die Besetzung der ORF-Gremien betreffend – für verfassungswidrig erklärt. Innerhalb weniger Monate ist dies nun schon die zweite Entscheidung des VfGH zum ORF-Gesetz, die Teile des ORF-Gesetzes für rechtswidrig erklärt.
Der Verband Österreichischer Privatsender hat in den letzten Jahren immer wieder Kritik am ORF-Gesetz und den Rahmenbedingungen des Rundfunkmarkts geäußert. Neben den vom VfGH behandelten Themen gibt es noch zahlreiche weitere Punkte, die überprüft und adaptiert werden müssen. Aus Sicht privater Medien sind beispielsweise die Änderungen des ORF-Gesetzes, mit denen ab 2024 u.a. eine Haushaltsabgabe eingeführt und der Programmauftrag verändert wird, beihilfenrechtswidrig und daher nochmals von der EU-Kommission zu prüfen.
In Summe ergibt sich daraus ein katastrophales Bild für den ORF. Um den ORF aus der Schusslinie zu nehmen, gibt es aus Sicht der Privatsender nur die Möglichkeit, den ORF von Grund auf neu aufzustellen. Der ORF muss endlich zu dem gemacht werden, was die Gesellschaft zu Recht von ihm erwartet: eine öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt, die auf ihren gesellschaftlichen Auftrag fokussiert ist und so ihren angemessenen Platz im dualen Rundfunkmarkt hat, ohne dabei die Entwicklung aller anderen österreichischen Medien negativ zu beinträchtigen.
Corinna Drumm, Geschäftsführerin des VÖP: „Medienvielfalt ist heute wichtiger denn je. Gerade angesichts der immer schwierigeren wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für private Medien ist eine vordringliche Aufgabe der Medienpolitik, die Qualität und Vielfalt des Medienangebots in Österreich zu sichern. Nicht zuletzt bedeutet dies auch die Sicherung von Hunderten Arbeitsplätzen, die von privaten Rundfunkunternehmen geschaffen werden. Gerne stehen wir für konstruktive Gespräche mit allen Stakeholdern zur Verfügung, um eine nachhaltige Stärkung des österreichischen Medienmarkts zu erreichen.“