19.12.2022. Der VÖP hat zum Qualitäts-Journalismus-Förderungs-Gesetzes (QJF-G) und zur Novelle zum Medienkooperations- und -förderungs-Transparenzgesetzes (MedKF-TG) und zum KommAustria-Gesetzes (KOG) Stellung genommen (> zum Ministerialentwurf).
Im Hinblick auf das Qualitäts-Journalismus-Förderungs-Gesetz kritisiert der VÖP, dass Rundfunkveranstalter nicht förderberechtigt sind und dass dies zur Wettbewerbsverzerrung beträgt. Gefordert wird daher eine Änderung, durch die der Kreis der potenziellen Fördernehmer auf Rundfunkveranstalter und Mediendiensteanbieter erweitert wird oder, alternativ dazu, die Schaffung eines neuen Förderinstruments für den privaten Rundfunk oder den Ausbau eines bestehenden rundfunkspezifischen Förderinstruments, z.B. des Privatrundfunkfonds, um eine Wettbewerbsverzerrung durch das QJF-G zu verhindern.
In Bezug auf das Medienkooperations- und -förderungs-Transparenzgesetz begrüßt der VÖP den Ausbau der Transparenz im Bereich der Vergabe öffentlicher Medienschaltungsaufträge, kritisiert jedoch, dass dies nicht weit genug geht. Zusätzlich zu den neuen Transparenzregeln braucht es verbindlich einzuhaltende Grundsätze, die eine faire, marktgerechte und nicht-diskriminierende Vergabe staatlicher Medienaufträge sicherstellen und unsachliche Bevorzugungen einzelner Medien und Medieninhaber wirksam verhindern. Die Regulierungsbehörde sollte nicht nur die Einhaltung der Melde- und Berichtspflichten, und zwar auch der neu hinzukommenden Berichtspflichten für Werbekampagnen, überprüfen und allfällige Verstöße feststellen, sondern sie sollte auch verantwortlich dafür sein, sonstige relevante Verstöße, insbesondere gegen inhaltliche Gestaltungsgrundsätze (u.a. Vorliegen eines konkreten Informationsbedürfnisses), zu prüfen und ggf. zu sanktionieren.
Darüber hinaus sollten Medien, in denen zu Hass und Gewalt gegen Menschen oder Personengruppen aufgerufen wird auch von der Vergabe öffentlicher Medienschaltaufträge ausgeschlossen werden. Dies sollte auch für Online-Medien-Plattformen gelten, die gegen allgemein verbindliche bzw. freiwillig im Rahmen der Selbstkontrolle eingegangene Verpflichtungen zur Bekämpfung verbotener Hass- und
Gewaltinhalten verstoßen.
Aus Anlass der Novelle des KommAustria-Gesetzes weist der VÖP darauf hin, dass der Beitrag des Bundes zur Finanzierung der RTR-GmbH um mindestens 20% angehoben werden muss.
Mehr Details finden sich in der Stellungnahme des VÖP:
> Download VÖP-Stellungnahme zum Entwurf des QJF-G und zur Novelle des MedKF-TG und des KOG