07.04.2015. Der Verband Österreichischer Privatsender hat sich in seiner Stellungnahme zur Rundfunknovelle positiv gezeigt und die Erleichterungen, die diese für Privatsender mit sich bringt, begrüßt. An einigen Stellen könnte und sollte
der Entwurf nach Ansicht des VÖP jedoch noch weiter gehen.
Die geplanten Änderungen des PrR-G sind aus unserer Sicht ein wichtiger Schritt, um den wirtschaftlichen Spielraum für österreichische Privatradios zu erweitern. Tatsächlich ist es so, dass die österreichischen Privatradios ein deutliches Mehr an Flexibilität benötigen, um sich weiterentwickeln und im Wettbewerb mit mächtigen Gegenspielern wie dem ORF und den global erfolgreichen Online-Audioangeboten bestehen zu können. Zusätzlichen Spielraum zur Umsetzung von Erleichterungen sieht der VÖP hier insbesondere in der Liberalisierung der Werbebestimmungen.
Im Hinblick auf die geplanten Änderungen des AMD-G begrüßt der VÖP den Willen, Werbeerleichterungen für lokale und regionale Privatfernsehveranstalter vorzusehen. Dies ist angesichts der Marktbedingungen, die sich in den letzten Jahren laufend verschlechtert haben, nicht nur sinnvoll, sondern unbedingt notwendig. Die Umsetzung ist aus Sicht des VÖP jedoch deutlich verbesserungswürdig.
Die Novellierung des ORF-G betreffend Sponsorhinweisen in bestimmten, vom ORF nicht beeinflussbaren Sendungen, sollte dahingehend präsiziert werden, dass der ORF sowohl nachweisen muss, dass er aus diesem Sponsoring keinen geldwerten Vorteil hatte und dass er zugleich keine Möglichkeit hatte, das Signal zu beeinflussen. Zudem sollten die Sponsorhinweise im doppelten Ausmaß in die Werbezeit eingerechnet werden müssen. Weitere Erleichterungen für den ORF lehnt der VÖP strikt ab.
Die Änderungen des KOG beurteilt der VÖP als Verfahrens- und Verwaltungserleichterungen und damit als sachgerecht und sinnvoll.