27.10.2017. Der VÖP hat die VfGH-Entscheidung, die Behandlung der Beschwerden von 23 Medienhäusern gegen die ihrer Ansicht nach gleichheitswidrige Werbeabgabe abzulehnen, mit Bestürzung zur Kenntnis genommen. Ernst Swoboda, Vorstandsvorsitzender des VÖP, kommentiert dies so: „Man mag sich über die auffallend elastische Auslegung des verfassungsrechtlichen Gleichheitsgrundsatzes durch den VfGH wundern: So war etwa die unterschiedliche Behandlung von Geld und Immobilien bei der Erbschaftssteuer verfassungswidrig, hingegen soll eine unterschiedliche steuerliche Behandlung von Werbung in klassischen Medien und Werbung in Online-Medien zulässig sein.“

Auch Corinna Drumm, Geschäftsführerin des VÖP, kann die Entscheidung nicht nachvollziehen: „Es ist bemerkenswert, dass der VfGH offenbar der Ansicht ist, es läge im verfassungsrechtlich zulässigen Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers, Online-Medien aus der Werbeabgabe auszuklammern, weil es ja ‚nur‘ um die Diskriminierung österreichischer Medien gegenüber ausländischen Medien geht, da Online-Medien nach Ansicht des VfGH primär ausländischer Herkunft sind. All dies ändert aber nichts daran, dass wir zur Kenntnis nehmen müssen, dass der VfGH es definitiv abgelehnt hat, österreichische Medien vor Diskriminierung im Abgabenrecht zu schützen.

In der Entscheidung des VfGH sieht der VÖP folgerichtig einen klaren Handlungsauftrag an die neue Regierung. Für Swoboda muss der Blick nun in die Zukunft gerichtet werden: „Wir fordern die künftige neue Regierung mit Nachdruck auf, ihren vom VfGH attestierten Gestaltungsspielraum dahingehen zu nutzen, dass endlich gleiche Regeln für alle Medienanbieter gelten – egal, ob sie inländische oder ausländische sind, unabhängig davon, ob sie ‚klassisch‘ oder ‚neu‘ sind.“ Und Drumm ergänzt: „Nur so kann – zumindest auf dem Gebiet der Abgaben – ein ‚level playing field‘ entstehen, das die Grundvoraussetzung dafür ist, dass die österreichischen Medien auch in Zukunft bestehen können. Das zu sichern ist eine der Grundaufgaben jeder österreichischen Bundesregierung.