03.10.2011. Der Verband Österreichischer Privatsender weist die Vorwürfe des ORF in Bezug auf die am Freitag eingebrachte KommAustria-Beschwerde zurück. Der VÖP hält fest, dass er – entgegen den Aussagen des ORF – alleine die Interessen der
österreichischen Privatsender vertritt. Die Mitglieder des VÖP sind ausschließlich Rundfunkveranstalter mit österreichischen Rundfunkzulassungen sowie deren Vermarktungsorganisationen, nicht etwa deutsche Medienkonzerne. Auch die Eigentümerstrukturen hinter den Beschwerdeführern sind mit deutlicher Mehrheit österreichisch, wiewohl diese nationalstaatliche Zuordnung in einer gemeinsamen europäischen Union anachronistisch ist. Die vordringlichen Interessen der österreichischen Privatsender sind Chancengleichheit, faire Rahmenbedingungen und die Beseitigung der bestehenden Wettbewerbsverzerrung.
Aufgrund des sich verfestigenden Eindrucks, dass die Programmstruktur von ORF eins nicht die im Gesetz geforderte Ausgewogenheit aufweist, sondern einer deutlich zu kommerziellen Orientierung folgt, steht eine Verschärfung der bestehenden Wettbewerbsverzerrung zu befürchten. Daher haben sich die Privatsender entschieden, eine diesbezügliche Überprüfung durch die unabhängige und seriöse Regulierungsbehörde KommAustria zu beantragen. Deren Ergebnis wird abzuwarten sein. Der Eindruck zunehmender Kommerzialisierung des Programms insbesondere von ORF eins kommt im Übrigen nicht nur von Seiten der Privatsender, sondern immer wieder auch von Seiten der österreichischen Öffentlichkeit, nicht zuletzt auch von Stiftungsräten und Publikumsräten.
Da es um eine rein sachliche Auseinandersetzung geht, wird der VÖP die Wortwahl des ORF in seiner Reaktion nicht kommentieren.